Rechtsprechung
BFH, 24.11.1982 - I B 48/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,15621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 24.06.1982 - IV B 3/82
Vollzugsaussetzung - Außenprüfung - Rechtswidrigkeit
Auszug aus BFH, 24.11.1982 - I B 48/82
NV: Für eine einstweilige Anordnung, mit der dem Finanzamt die Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts untersagt werden soll, ist mangels Anordnungsgrundes kein Raum, wenn der Antragsteller seine Rechte (hier: Verwertungsverbot der Prüfungsfeststellungen) im Rechtsbehelfsverfahren gegen die --unter Zugrundelegung der Prüfungsfeststellungen-- ergehenden Änderungsbescheide durchsetzen und vorläufiger Rechtsschutz nach Ergehen der Änderungsbescheide durch Aussetzung der Vollziehung erlangt werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11.7.1979 I B 10/79 und vom 24.6.1982 IV B 3/82). - BFH, 11.07.1979 - I B 10/79
Auswertung von Akten - Einstweilige Anordnung - Verwertungsverbot - …
Auszug aus BFH, 24.11.1982 - I B 48/82
NV: Für eine einstweilige Anordnung, mit der dem Finanzamt die Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts untersagt werden soll, ist mangels Anordnungsgrundes kein Raum, wenn der Antragsteller seine Rechte (hier: Verwertungsverbot der Prüfungsfeststellungen) im Rechtsbehelfsverfahren gegen die --unter Zugrundelegung der Prüfungsfeststellungen-- ergehenden Änderungsbescheide durchsetzen und vorläufiger Rechtsschutz nach Ergehen der Änderungsbescheide durch Aussetzung der Vollziehung erlangt werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11.7.1979 I B 10/79 und vom 24.6.1982 IV B 3/82). - BFH, 09.05.1978 - VII R 96/75
Gesamtrechtsnachfolger - Steuerschuldner - Betriebsprüfung - Erbfall
Auszug aus BFH, 24.11.1982 - I B 48/82
NV: Wird im Klageverfahren die Rechtswidrigkeit einer Betriebsprüfungsanordnung festgestellt, ist das Finanzamt gehindert, die Prüfungsfeststellungen in Änderungsbescheiden zu verwerten (vgl. BFH-Urteile vom 7.6.1973 V R 64/72 und vom 9.5.1978 VII R 96/75).2. - BFH, 07.06.1973 - V R 64/72
Berichtigungsveranlagung - Verwertung neuer Tatsachen - Feststellung während …
Auszug aus BFH, 24.11.1982 - I B 48/82
NV: Wird im Klageverfahren die Rechtswidrigkeit einer Betriebsprüfungsanordnung festgestellt, ist das Finanzamt gehindert, die Prüfungsfeststellungen in Änderungsbescheiden zu verwerten (vgl. BFH-Urteile vom 7.6.1973 V R 64/72 und vom 9.5.1978 VII R 96/75).2.